Sieg vor Gericht für Transgender-Frau in Kenia!

Eine wegen „Identitätsbetrugs“ verhaftete transidente Frau hatte vor Gericht geklagt – wonach dann ein Richter das Parlament Kenias angewiesen hatte, ein Gesetz zum Schutz der Rechte von transidenten Menschen zu verabschieden.

Wegen „Identitätsbetrug“ angeklagt

Dieser Sieg der transidenten Frau könnte jetzt in Kenia weitreichende Auswirkungen auf die Rechte aller Transgender-Personen dieses Landes haben. Denn Richter Nyakundi vom Obersten Gerichtshof in Eldoret habe laut „LGBTQ Nation“ bestätigt, dass sie [die Klägerin] durch viele staatliche Behörden unmenschlich sowie erniedrigend behandelt worden war. Weshalb er dann auch das Parlament Kenias angewiesen hatte, Schutzmaßnahmen und die Anerkennung von Transgender-Personen in Kenia gesetzlich zu verankern.

Die Klägerin, Shieys Chepkosgei, war 2019 inhaftiert und wegen „Identitätsbetrugs” angeklagt worden. Obwohl sie „LGBTQ Nation“ zu Folge offizielle Dokumente wie eine Geburtsurkunde oder einen Reisepass mit weiblichem Geschlechtseintrag besaß. Abgesehen davon habe Chepkosgei in einem anderen Land gelebt, wo sie an Leichtathletikwettbewerben für Frauen teilnehmen konnte.

Chepkosgei sei, wie die „Q News“ berichten, von der kenianischen Polizei verhaftet worden, als sie gerade ein Lehrkrankenhaus besuchen wollte.

Sie sei daraufhin in eine Frauenhaftanstalt gebracht worden, wo sie einer Leibesvisitation unterzogen worden sei. Von einem Gericht sei sie wiederum zu einer „Geschlechtsfeststellung” verurteilt worden, die eine Genitaluntersuchung, Hormontests, Blutabnahmen sowie radiologische Untersuchungen umfasst habe.

8000 Dollar Entschädigung

Chepkosgei habe daraufhin ihre Inhaftierung sowie die nicht einvernehmlichen medizinischen Untersuchungen vor Gericht angefochten – und habe dabei argumentiert, dass diese „verfassungswidrig“ seien. Abgesehen davon würden sie „ihre Würde verletzen“ – und eine Gesetzeslücke bei der Behandlung von Transgender-Personen in kenianischer Haft aufzeigen.

Der ihr vorsitzende Richter Nyakundi stimmte daraufhin dann zu, dass Chepkosgeis Rechte auf Würde, Privatsphäre und Freiheit von unmenschlicher sowie erniedrigender Behandlung verletzt worden seien – so „Jinsiangu“, eine kenianische Interessensvertretung für intergeschlechtliche Menschen, Transgender sowie auch „geschlechtsuntypische Menschen“. Chepkosgei seien letzten Endes umgerechnet in etwa 8000 Dollar zugesprochen worden.

Jinsiangu: „Premiere auf dem afrikanischen Kontinent“

Richter Nyakundi sei in seiner Urteilsverkündung dann noch einen Schritt weitergegangen – indem er die kenianische Regierung dazu angewiesen habe, im kenianischen Parlament ein Gesetz zu Rechten von Transgender-Kenianer:innen auf den Weg zu bringen. Entweder mit völlig neuen Schutzmaßnahmen – oder aber, durch eine Änderung der aktuellen Gesetzgebung zu den Rechten von intergeschlechtlichen Menschen, die im Parlament Kenias zur Zeit gerade beraten wird.

Lolyne Ongeri von „Jinsiangu“ habe „Mamba Online“ erklärt: „Dies ist das erste Mal, dass ein kenianisches Gericht den Staat ausdrücklich dazu aufgefordert hat, ein Gesetz zu den Rechten von Transgender-Personen zu erlassen, und es ist auch eine Premiere auf dem afrikanischen Kontinent“.

Und weiter: „Wenn dies umgesetzt wird, könnte es Jahrzehnte der rechtlichen Unsichtbarkeit und Diskriminierung von Transgender-Personen beenden, indem eine klare rechtliche Anerkennung der Geschlechtsidentität, Schutz vor Diskriminierung in den Bereichen Beschäftigung, Wohnen, Gesundheitsversorgung und Bildung sowie Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen ohne Vorurteile oder Belästigungen geschaffen werden.“

„Widernatürlicher Geschlechtsverkehr“: 14 Jahre Gefängnis

Wie lgbtqnation.com berichtet, habe Kenia in Bezug auf LGBTQ+-Rechte eine sehr bewegende Geschichte. Strafen für „gleichgeschlechtliches Verhalten“, die noch aus der Kolonialzeit stammten, seien nach wie vor noch immer in Kraft. Des weiteren sei im kenianischen Parlament ein diskriminierendes Gesetz eingebracht worden, das nach dem Vorbild des berüchtigten ugandischen Anti-Homosexualitätsgesetzes („Anti-Homosexuality Act“) die Todesstrafe für Homosexualität vorsehe.

Gleichgeschlechtliche Beziehungen seien weiterhin strafbar, wobei ein „widernatürlicher Geschlechtsverkehr“ oder „grobe Unanständigkeit“ mit bis zu 14 Jahren Gefängnis bestraft werden könnten.

Transgender-Personen in Kenia seien weit verbreiteter Stigmatisierung, Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Das derzeitige dortige Gesetz verbiete Transgender-Kenianer:innen, ihre eigene Geschlechtsidentität, die ihnen bei ihrer Geburt zugewiesen wurde, auf legale Weise zu ändern.

Während LGBTQ+-Personen hier jetzt vor Gericht erstmals einen Sieg errungen haben, ist Homophobie in der kenianischen Gesellschaft sowie Legislative noch immer weit verbreitet.

Im Jahr 2023 habe der Oberste Gerichtshof Kenias eine Entscheidung bestätigt, mit der einer LGBTQ+-Rechtsgruppe ein offizieller Status sowie eine rechtliche Anerkennung als Nichtregierungsorganisation (NGO) zuerkannt worden sei. Diese Entscheidung habe in der zweitgrößten Stadt des Landes wiederum Proteste ausgelöst, die von Geistlichen und homophoben Politikern angeführt worden seien.

Weitere Informationen

Greg Owen, der Autor des Artikels von lgbtqnation.com, schreibt für diese Plattform in den Ressorts Politik und Kultur.

Der preisgekrönte Autor, Produzent und Journalist sei erst kürzlich von der „NLGJA“ (der „National Lesbian Gay Journalists Association“) für seine Berichterstattung über die Wahlen 2024 mit dem „Excellence in Online Journalism Award“ ausgezeichnet worden. Seit 2015 schreibe er für „Q Digital“; seit 2022 für „LGBTQ Nation“.

Hinweis zur Grafik oben: Diese Grafik wurde von einer KI generiert.